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Was man als Saisonarbeiter wissen sollte... - Artikel lesen

Viele landwirtschaftliche Saisondienstverhältnisse werden in den nächsten Wochen beendet. Die NÖ LAK hat grundlegende Informationen für betroffene Dienstnehmer zusammengefasst.

14.09.2016

Kündigung: Betriebsrat muss informiert sein - Artikel lesen

In betriebsratspflichtigen Betrieben hat der Dienstgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung zu verständigen. Wird dieses Vorverfahren nicht eingehalten, ist die Kündigung rechtsunwirksam.

30.06.2016

Ist Duschen Arbeitszeit? - Artikel lesen

Immer wieder erreichen die Rechtsabteilung der NÖ Landarbeiterkammer Anfragen, ob die Körperpflege vor oder nach der Arbeit als Dienstzeit gilt oder nicht.

01.06.2016

Plus 1,35 Prozent für bäuerliche Dienstnehmer - Artikel lesen

Mit 1. Juni 2016 werden sämtliche Mindestlöhne und Gehälter für Arbeitnehmer in bäuerlichen Betrieben in Niederösterreich um 1,35 Prozent erhöht.

26.05.2016

Wenn die Kündigung per SMS kommt... - Artikel lesen

Kündigungen werden im „Online-Zeitalter” immer häufiger per SMS oder E-Mail verschickt. Diese Zustellung von Beendigungserklärungen führt allerdings nicht selten zu rechtlichen Problemen.

02.05.2016

Entgelttransparenz: Das Aus für unfaire All-In-Klauseln - Artikel lesen

Mit 1. Jänner 2016 traten Neuerungen im Arbeitsrecht in Kraft. Bei All-In-Klauseln muss in Zukunft der Grundlohn im Arbeitsvertrag oder im Dienstzettel angeführt sein.

01.01.2016

Dienstgeber muss Einsichtnahme gewähren - Artikel lesen

Immer wieder erreichen die NÖ Landarbeiterkammer Fragen zu Befugnissen von Betriebsräten. Die Kontrolle der richtigen Einstufung gehört jedenfalls zur Kernaufgabe jedes Belegschaftsvertreters.

01.12.2015

Betriebsräte haben weitgehende Mitwirkungsrechte bei Personalfragen - Artikel lesen

Der Dienstgeber muss den Betriebsrat über konkrete Personalpläne sowie über jede erfolgte Einstellung inklusive Verwendung sowie Einstufung des Arbeitnehmers informieren.

16.04.2015

Jeder Dienstnehmer hat Anspruch auf Pflegefreistellung - Artikel lesen

Die Pflegefreistellung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Dienstfreistellung. Für die Inanspruchnahme ist kein Urlaub und auch keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich.

15.01.2015

Schwerarbeitspension: Wer kann sie in Anspruch nehmen? Wie wird sie beantragt? - Artikel lesen

Zahlenmäßig spielt die Schwerarbeitspension österreichweit nur eine untergeordnete Rolle, zuletzt verzeichnete sie aber starke Zuwächse. Die NÖ LAK liefert alle Infos im Überblick.

16.05.2014
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Tel: 01/ 512 16 01
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Fr: 8 - 13 Uhr

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